„Corston“ bezeichnet die Corston Holdinggesellschaft sowie deren Mutter- und Schwestergesellschaften, unabhängig davon, ob diese derzeit bestehen oder künftig gegründet werden.
1. Der Käufer darf Produktbilder, Markenwerte, Markenkennzeichen oder sonstige Marketingmaterialien von Corston nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung verwenden. Dies stellt sicher, dass Corston korrekt und einheitlich dargestellt wird. Jede Nutzung ohne Genehmigung kann als Verstoß gegen diese Vereinbarung gewertet werden und eine Überprüfung der Handelsberechtigung des Käufers nach sich ziehen.
2. Der Käufer darf die Produkte von Corston auf Marktplätzen, Plattformen oder anderen Marketing- oder Vertriebskanälen nicht bewerben oder vermarkten, sofern keine vorherige schriftliche Genehmigung von Corston vorliegt.
3. Der Käufer darf die Produkte von Corston ausschließlich an seinen physischen Standorten ausstellen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich genehmigt wurde.
4. Diese Vereinbarung räumt dem Käufer keinerlei Rechte ein, im Namen von Corston als Vertreter, Beauftragter, Vertriebspartner oder Partner aufzutreten.
5. Der Käufer darf Corston in keiner Form vertreten oder Verpflichtungen im Namen von Corston eingehen.